Angebot & Preise Hort
Die Villa Wunderchischte hat ein eigenes Tarifsystem für den Hort, dieses besteht aus vier Einkommensstufen. Werden die finanziellen Verhältnisse nicht offengelegt, gilt der Höchsttarif. Die Eltern, die vom tieferen Preisangebot profitieren möchten, müssen der Villa Wunderchischte vor Vertragsabschluss die nötigen Unterlagen in Papierform zustellen.
Nettoeinkommen beider Elternteile | Stufe 1 0 – 40'000 | Stufe 2 40'001 – 80'000 | Stufe 3 80'001 – 100'000 | Stufe 4 Ab 100'001 |
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Frühhort 6.45 – 08.15 Uhr | CHF 8.- | CHF 9.- | CHF 10.- | CHF 11.- |
Ganztages-Hort * 6.45 – 18.30 Uhr | CHF 69.- | CHF 79.- | CHF 89.- | CHF 99.- |
Späthort * 12.00 – 18.30 Uhr | CHF 61.- | CHF 70.- | CHF 79.- | CHF 88.- |
Mittagshort 12.00 – 13.30 Uhr | CHF 23.- | CHF 27.- | CHF 31.- | CHF 35.- |
Nachmittagshort 13.30 - 15.30 Uhr | CHF 16.- | CHF 18.- | CHF 20.- | CHF 22.- |
Mittagshort & Abendhort * 12.00 – 13.30 Uhr & 15.30 - 18.30 Uhr | CHF 45.- | CHF 52.- | CHF 59.- | CHF 66.- |
Geschwisterrabatt
Ein Geschwisterrabatt kann nur bei einem Krippenkind und einem Hortkind gewährt
werden. Der Rabatt von 10% gilt dann für das Krippenkind. Werden mehrere Geschwisterkinder nur im Hort betreut, so kann kein Geschwisterrabatt gewährt werden.
Mindestaufenthalt
Der Mindestaufenthalt für Hortkinder beträgt 2 Blockzeiten oder 1 Blockzeit in Kombination mit einem Mittagshort, die jeweiligen Blockzeiten können die Eltern dem Tarifsystem des Hortes entnehmen und die gewünschte Betreuung wählen (Blockzeiten in der Tabelle mit * gekennzeichnet).
Leistungsumfang
Die Monatspauschale beinhaltet die fachgerechte Betreuung des Kindes, die Verpflegung in der Villa Wunderchischte, die übliche Körperpflege, die Bereitstellung von altersgerechtem Spielzeug sowie die Kosten kleiner Ausflüge.
Eingewöhnung
Der Übergang aus der Familie in eine Kinderkrippe oder einen Hort stellt für alle Kinder eine grosse Herausforderung dar. Die Kinder müssen enorme Anpassungsleistungen vollbringen. Sie kommen von ihrem Elternhaus in eine völlig neue Umgebung und müssen sich dort zurechtfinden.
Bei der Eingewöhnung orientieren wir uns am Stadtzürcher Eingewöhnungsmodell – Konzept zur Übergangsgestaltung von der Familie in die Kita. Die Eingewöhnung ist sowohl in der Krippengruppe als auch in der Hortgruppe in vier Stufen aufgeteilt. Die Vorbereitungsphase, die Kennenlernphase, die individuelle Eingewöhnungsphase sowie die Abschlussphase. Die Eingewöhnung im Hort umfasst mindestens 13 Stunden exklusiv Eintrittsgespräch während einer Woche. Die Eltern müssen dies einplanen und sich die Zeit dafür nehmen.
Die Kosten für die Eingewöhnung im Hort umfasst CHF 180.-. Das Eintrittsgespräch zu Beginn der Eingewöhnung in der Kennenlernphase wird nicht verrechnet. Braucht das Kind zusätzlich zu diesen Stunden noch weitere Eingewöhnungsstunden, werden diese mit einem Ansatz von CHF 15.- pro Stunde verrechnet.
Vertragsausstellung
Mit den Eltern werden befristete Betreuungsverträge pro Schuljahr abgeschlossen. Bei der ersten Ausstellung eines Vertrages wird eine einmalige Gebühr von 100.- pro Kind erhoben. Danach bei weiteren Vertragsausstellungen, wenn das Kind mehr als 3 Monate den Hort nicht besucht hat.
Monatspauschale
Die Beitrage sind monatlich im Voraus bis spätestens 28. des Vormonats zu zahlen. Die Monatspauschale muss auch bei Ferienabwesenheit, Krankheit des Kindes usw. vollumfänglich entrichtet werden und kann nicht gutgeschrieben werden.
Berechnung der Monatspauschale
Bei der Berechnung des Monatsbeitrages für ein betreutes Kind wird der Wochensatz mit 3.25 multipliziert. Durch diese Art der Berechnung werden den Eltern die 39 Schulwochen pro Jahr verrechnet. Die Monatspauschale ist immer dieselbe.
Schulfreie Tage
Unter der Voraussetzung, dass die Gruppe an einem Tag freie Plätze hat, können Kinder nach Absprache zusätzlich an einem nicht angemeldeten Tag den Hort besuchen.
Auf der Hortgruppe werden folgende Kosten für eine zusätzliche Betreuung verrechnet:
Zeiten | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | |
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Frühhort | 06.45 – 08.15 Uhr | CHF 8.- | CHF 9.- | CHF 10.- | CHF 11.- |
Vormittagshort | 08.15 – 12.00 Uhr | CHF 11.- | CHF 11.- | CHF 11.- | CHF 11.- |
Mittagshort | 12.00 – 13.30 Uhr | CHF 23.- | CHF 27.- | CHF 31.- | CHF 35.- |
Nachmittagshort | 13.30 – 15.30 Uhr | CHF 16.- | CHF 18.- | CHF 20.- | CHF 22.- |
Abendhort | 15.30 – 18.30 Uhr | CHF 22.- | CHF 25.- | CHF 28.- | CHF 31.- |
Andere Betreuungszeiten im Hort (z.B. Stundenweise) werden pauschal mit CHF 15.- pro angefangene Stunde verrechnet.
Ferienbetreuung im Hort
Die Villa Wunderchischte bietet eine Ganztagesbetreuung während den Schulferien an. Die Eltern können sich via Anmeldeformular für die Betreuung während den Schulferien anmelden. Der Ferienhort findet auch statt, wenn sich wenige Kinder angemeldet haben. Dann werden die Gruppen zusammengelegt, so dass die Kinder gemeinsam den Tag mit den Krippenkindern verbringen dürfen. Es werden folgende Kosten für die Ferienbetreuung verrechnet:
Schulferien Ganztagesbetreuung | Zeiten | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
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Ferienhort | 6.45 – 18.30 Uhr | CHF 80.- | CHF 90.- | CHF 100.- | CHF 110.- |
Kündigungsfrist
Im Hort sind die Verträge mit dem Schuljahr gekoppelt und somit befristet, sie enden jeweils am 31.7 des Jahres. Soll der Vertrag aber vorzeitig aufgelöst werden, muss der Betreuungsplatz drei Monate im Voraus auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Bei einer Reduktion der Betreuungstage kann der Platz mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.
Wird ein Betreuungsplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Frist nicht mehr beansprucht, müssen die Betreuungskosten für die verbleibende Zeit weiter bezahlt werden.
Bei Rücktritt vor dem definitiven Eintrittsdatum, aber nach Abschluss des Betreuungsvertrages, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von einer Monatspauschale zu entrichten.