Angebot & Preise
Reduzierter Tarif am Freitag. (01.04.2023 – 31.12.2023)
Wenn der Freitag als Betreuungstag in der Woche gewählt wird, gibt es einen reduzierten Tarif. *
- Preis pro Tag für Babys bis vollendetem 18. Monat Fr. 120.- **
- Preis pro Tag für Kinder ab 19. Monat bis zum Kindergarteneintritt Fr. 100.-**
*Der reduzierte Tarif gilt bei bestehenden Eltern nur für zusätzliche fixe Betreuungstage (ohne Wechsel der Betreuungstage) oder bei Neukunden.
**der reduzierte Preis gilt bis 31.12.2023 danach bezahlen die Eltern den üblichen Tarif
Babys bis vollendetem 18. Monat
06.45 – 18.30 Uhr | CHF 148.- pro Tag |
5 Tage pro Woche | CHF 2960.- |
4 Tage pro Woche | CHF 2368.- |
3 Tage pro Woche | CHF 1776.- |
2 Tage pro Woche | CHF 1184.- |
1 Tag pro Woche | CHF 592.- |
Kinder ab 19. Monate bis zum Kindergarteneintritt
06.45 – 18.30 Uhr | CHF 130.- pro Tag |
5 Tage pro Woche | CHF 2600.- |
4 Tage pro Woche | CHF 2080.- |
3 Tage pro Woche | CHF 1560.- |
2 Tage pro Woche | CHF 1040.- |
1 Tag pro Woche | CHF 520.- |
Geschwisterrabatt:
10% für das jüngere Kind.
Leistungsumfang
Die Monatspauschale beinhaltet die fachgerechte Betreuung des Kindes, die Verpflegung in der Villa Wunderchischte (inkl. Babykost und Flaschennahrung), die übliche Körperpflege, die Bereitstellung von altersgerechtem Spielzeug sowie die Kosten kleiner Ausflüge. Die Windeln müssen von den Erziehungsberechtigten selber mitgebracht werden.
Vertragsausstellung
Mit den Eltern werden Betreuungsverträge abgeschlossen. Bei der Ausstellung eines Vertrages wird eine einmalige Gebühr von 100.- pro Kind erhoben. Danach bei weiteren Vertragsausstellungen, wenn das Kind mehr als 3 Monate die Kinderkrippe nicht besucht hat.
Monatspauschale
Die Beiträge sind monatlich im Voraus bis spätestens 28. des Vormonats zu zahlen. Die Monatspauschale muss auch bei Ferienabwesenheit, Krankheit des Kindes usw. vollumfänglich entrichtet werden und kann nicht gutgeschrieben werden.
Berechnung der Monatspauschale
Bei der Berechnung des Monatsbeitrages für ein betreutes Kind bzw. Baby wird der Tagessatz mit der Anzahl Betreuungstage pro Woche multipliziert. Die Summe wird wiederum mit 4 multipliziert. Durch diese Art der Berechnung werden den Eltern 48 Wochen pro Jahr verrechnet. Die Monatspauschale ist immer dieselbe. Die drei Wochen Betriebsferien sind damit beitragsfrei.
Eingewöhnung
Der Übergang aus der Familie in eine Kinderkrippe oder einen Hort stellt für alle Kinder eine grosse Herausforderung dar. Die Kinder müssen enorme Anpassungsleistungen vollbringen. Sie kommen von ihrem Elternhaus in eine völlig neue Umgebung und müssen sich dort zurechtfinden.
Bei der Eingewöhnung orientieren wir uns am Stadtzürcher Eingewöhnungsmodell – Konzept zur Übergangsgestaltung von der Familie in die Kita. Die Eingewöhnung ist sowohl in der Krippengruppe als auch in der Hortgruppe in vier Stufen aufgeteilt. Die Vorbereitungsphase, die Kennenlernphase, die individuelle Eingewöhnungsphase sowie die Abschlussphase. Die Eingewöhnung in der Kinderkrippe umfasst mindestens 33 Stunden während zehn Arbeitstagen. Die Eltern müssen dies einplanen und sich die Zeit dafür nehmen.
Die Kosten für die Eingewöhnung in der Krippengruppe umfassen CHF 450.-. Das Eintrittsgespräch in der Vorbereitungsphase wird nicht verrechnet. Braucht das Kind zusätzlich zu diesen Stunden noch weitere Eingewöhnungsstunden, werden diese mit einem Ansatz von CHF 15.- pro Stunde verrechnet.
Kündigungsfristen
Der Betreuungsplatz muss drei Monate im Voraus auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Bei einer Reduktion der Betreuungstage kann der Platz mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.
Wird ein Betreuungsplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Frist nicht mehr beansprucht, müssen die Betreuungskosten für die verbleibende Zeit weiter bezahlt werden.
Bei Rücktritt vor dem definitiven Eintrittsdatum, aber nach Abschluss des Betreuungsvertrages, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von einer Monatspauschale zu entrichten.